Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen genehmigte mit Baugenehmigung vom 19. Dezember 2019 in Rosenthal die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft mit 7 freistehenden, 3-geschossigen Wohnhäusern mit Flachdach. Die Grundfläche soll 2083 m², die Geschossfläche 5841 m² betragen, was einer GRZ von 0,28 und einer GFZ von 0,81 entspricht. Es sollen 61 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern entstehen, in denen laut Betriebsbeschreibung vom 20. August 2019 vorrangig Familien, insgesamt bis zu 321 Personen untergebracht werden sollen. Wer wird Träger der Einrichtung in der Kirchstraße sein? Wann erfolgte die Ausschreibung?
Für die Unterbringung von Schutzsuchenden im Land Berlin ist das Landesamt für Flüchtlingsunterkünfte zuständig. Das schließt auch sämtliche Bauvorhaben zur Errichtung neuer Unterkünfte für Schutzsuchende mit ein. Alle Fragen zur strategischen Planung, Unterbringung und zur Belegungssteuerung sind an das Landesamt für Flücht-lingsangelegenheiten (LAF) zu richten.
2. Inwieweit wurden Bürger und Anwohner beteiligt? Welche reale Möglichkeit zur Mitsprache und Partizipation hatten Anwohner und Bürger vor und nach der Genehmigung? Siehe Antwort zu Frage 1. Ergänzend auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus vom Mai 2017; Drucksache 18/11203: Bürgerbeteiligung von Flüchtlingsunterkünften.
3. Inwieweit gab es einen Austausch zwischen dem Bezirksamt und dem Kleingartenverein Windige Ecke e.V. und der „Bürgerinitiative Kirchstraße“ in Bezug auf den Bau der Flüchtlingsunterkunft in der Kirchstraße? Für die Eröffnung neuer Unterkünfte informiert das LAF mit Unterstützung des Bezirksamtes die Anwohnenden über ein Informationsschreiben und auch über eine Informationsveranstaltung. Die Anwohnerinformationsveranstaltung fand am 29. November 2018 im Rathaus Pankow statt und hierzu wurde öffentlich eingeladen.
4. Am 29.11.2018 gab es im Rathaus Pankow eine Anwohnerversammlung. „Anders als bei früheren Anwohnerversammlungen gab es keinerlei Vortrag zu dem, was im Fall des neuen MUF-Standorts in Rosenthal zu erwarten ist. Die Einführung in das Thema entfiel. Es gab auch keine Stühle, auf denen Besucher geordnet hätten Platz nehmen können, um die Projektdetails zu hören. Stattdessen mussten sie kreuz und quer im Veranstaltungssaal anstehen, bis sie an mehreren Tafeln einen Blick auf einige Simulationsbilder und Listen von Stichpunkten werfen konnten.“ (Morgenpost, 30.11.2018) Erachtet das Bezirksamt dieses neue Veranstaltungsformat, das laut Berliner Morgenpost „wütende Zwischenrufe“ provozierte, als gelungen? Die Anwohnerinformationsveranstaltung fand am 29. November 2018 im Rathaus Pankow statt und hierzu wurde öffentlich eingeladen. Die Veranstaltung war hochfrequentiert, daher wird von einem großen Interesse ausgegangen.
5. Laut Berliner Morgenpost kam es auf der Anwohnerveranstaltung am 29.11.2018 „zu hitzigen Zwiegesprächen mit Staatssekretär Daniel Tietze und Bezirksbürgermeister Sören Benn“. In welchen Punkten differierten Senat und Bezirk? Die Frage kann nicht beantwortet werden.
6. Die Berliner Morgenpost schrieb: „Drei Jahre nach Eröffnung der Unterkunft können die neuen modularen Bauten [in der Kirchstraße] auch an Familien, Studenten und Senioren vermietet werden. Dann endet die Belegungsbindung. Gleiches gilt für zwei weitere MUFs, die in Pankow künftig noch entstehen werden. Eines an der Falkenberger Straße in Weißensee und eines auf dem Gelände des Krankenhauses Prenzlauer Berg an der Fröbelstraße.“ (Morgenpost, 30.11.2018) Die Fragestellung ist nicht klar, daher kann hierzu nicht geantwortet werden
7. a.) Bezirksbürgermeister Sören Benn erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: die Wohnungen würden „langfristig dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt“. Auch „soziale Beratungsangebote für die gesamte Nachbarschaft“ sollen darin integriert werden. Quelle: https://leute.tagesspiegel.de/pankow/talk-of-the-kiez/2019/11/21/103094/ Welche Nutzung und Folgenutzung hat der Bezirk angestrebt, welche Nutzung und Folgenutzung ist nach derzeitigem Stand rechtlich möglich?
b.) Im Urteil des Verwaltungsgericht VG 13 K 68/20 vom 17. Februar 2022 wies die Kammer „im Hinblick auf den Umstand, dass die Unterkunft so errichtet wird, dass sie später für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden kann, ausdrücklich darauf hin, dass die in § 246 Abs. 9 BauGB enthaltene Privilegierung ausschließlich für die dort genannten Vorhaben der Flüchtlingsunterbringung und nicht etwa für Wohnbauvorha-ben anderer Art gilt“. Was folgt daraus für die zukünftige Nutzungsperspektive? Hat sich die Annahme des Bezirks, die Wohnungen könnten langfristig dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt werden, als Fehlannahme erwiesen?
Zu 7 a und b: Hierzu werden die Antworten nachgereicht.
8. Wie hoch sind die Kapazitäten der einzelnen Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk Pankow und wie gestaltet sich derzeit die Belegung? (Bitte um Angabe der Nationalitäten) Siehe Antwort zu Frage 1.
9. Wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine wurden 2022 in Pankow aufgenommen und wo wurden sie untergebracht? Wo sollen weitere Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden? Siehe Antwort zu Frage 1.
10. Inwiefern gilt für die bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk Pankow eine Belegungsbindung und wann läuft diese jeweils aus? Siehe Antwort zu Frage 1.
11. Die Unterkunft in der Groscurthstraße 29-33 wurde Ende Februar 2022 reaktiviert. Die Einrichtung wird als Aufnahmeeinrichtung geführt und von der Prisod Wohnheimbetriebs GmbH betrieben. Insgesamt hat die Aufnahmeeinrichtung eine Kapazität von maximal 490 Plätzen.
12.Welche weiteren Unterkünfte für Flüchtlinge sind derzeit für Pankow in Planung?
Siehe Antwort zu Frage 1.