Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die DBStation&Service AG zu wenden und darauf hinzuwirken, dass die am S-BahnhofPankow-Heinersdorf befindlichen Gefahrenstellen für sehbehinderte Menschen provisorisch beseitigt werden und bei einem Umbau des Bahnhofes eine behindertengerechte Ausgestaltung sichergestellt wird.
Begründung:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” So steht esin Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG). Eine verbotene Benachteiligung liegt insbesondere dann vor, wenn die Situation von Menschen mit Behinderungen wegen der Behinderung verschlechtert wird. Und genau eine solche Situation finden wir am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf vor. Der Anspruch muss sein, dass sich jeder – mit oder ohne Einschränkung – sicher an unseren Bahnhöfen orientieren kann.