Ausnahmegenehmigungen für Parkraumbewirtschaftung
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung
liegen der Straßenverkehrsbehörde derzeit vor?
ca. 1200 + ca. 1600 Handwerker
a) Wie viele davon sind unbearbeitet?
Es sind ca. 850 (und ca. 900 E-Mails) unbearbeitete Anträge.
b) Wie viele sind derzeit in Bearbeitung?
Es sind ca. 350 derzeit in Bearbeitung.
2. Wann wurden die entsprechenden Anträge gestellt? (bitte die Anzahl der Anträ-
ge nach Monat und Jahr auflisten)
Es wurden ca. 100-200 Anträge pro Monat und 150-200 Anträge auf Handwerker-
parkausweise gestellt. Derzeit werden die Anträge aus Februar und März 2021 bear-
beitet. In Einzelfällen, in denen noch Unterlagen nachgefordert werden mussten, wer-
den noch Anträge aus Dezember 2020 und Januar 2021 abschließend bearbeitet.
3. Wie viele Mitarbeiter sind in der Straßenverkehrsbehörde für die Prüfung und Ausstel-
lung der Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung zuständig?
Es sind 3 Mitarbeiter zuständig.
a) Wie viele davon sind derzeit im Dienst?
Derzeit sind 2 Mitarbeiter im Dienst.
4. Wurden, bzw. werden die zuständigen und im Dienst befindlichen Mitarbeiter in den
vergangenen fünf Jahren auch für andere Tätigkeiten eingesetzt?
Nein, sie sind nicht für andere Tätigkeiten eingesetzt worden.
a) Wenn ja, warum?
-
5. Gibt es offene Stellen in der Straßenverkehrsbehörde? Wenn ja:
a) Seit wann sind diese Stellen nicht besetzt?
1. Leitung SVB seit 01.03.2021
2. Hauptsachbearbeiter seit 01.02.2018
b) Wie gestaltet sich der Ablauf der Stellenbesetzungsverfahren?
Die Stellen werden (unter Umständen mehrfach) veröffentlicht. Es wird ein struktu-
riertes Auswahlverfahren durchgeführt. Bei der Leitung wird ein externe/r Modera-
tor/in für die Durchführung und Auswertung des Auswahlverfahrens beauftragt.
Bisherige Bemühungen verliefen hier erfolglos. Die Bewerberlage ist bei den hier
ausgeschriebenen Tätigkeiten u.a. aus nachfolgenden Gründen ausgesprochen
schlecht.
- Tätigkeitsfelder entsprechen keinen einschlägigen Berufsbildern
- hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung notwendig
- Vergütung v.a. im Vergleich zum Maß an Verantwortung in der Bezirksverwaltung
ausgesprochen niedrig
- starke Konkurrenz mit anderen Bezirken und der Senatsverwaltung.
. Wie viele Mitarbeiter waren in der Straßenverkehrsbehörde in den Jahren zwischen
2015 und 2021 für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen von der Parkraum-
bewirtschaftung zuständig? (bitte einzeln nach Jahren nennen)
- 2015 - 5 feste Stellen
- 2016 - 4 feste Stellen und 2 Überhang
- 2017 - 4 feste Stellen und 1 Überhang
- 2018 - 3 feste Stellen (davon eine MA ab April im Beschäftigungsverbot)
- 2019 - 3 feste Stellen (davon eine MA dauerkrank)
- 2020 - 3 feste Stellen (davon eine Stelle ab Juni unbesetzt und eine MA dauer-
krank)
- 2021 - 3 feste Stellen (davon eine Stelle ab September nachbesetzt, eine MA in
EU-Rente, hier wird befristete Nachbesetzung vorbereitet)
7. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren konkret ergrif-
fen, um eventuell vakante Stellen in der Straßenverkehrsbehörde zu besetzen?
Sämtliche Möglichkeiten der Öffentlichen Ausschreibungen, wie auch der Nutzung von
Netzwerken, wurden ergriffen.
8. Wie sollen laut Ansicht des Bezirksamtes Gewerbetreibende, die aufgrund ihres Ge-
werbes auf das regelmäßige Parken in parkraumbewirtschafteten Zonen angewiesen
sind verfahren, wenn sie trotz fristgerechter Antragstellung seit Monaten auf die Aus-
stellung ihrer Ausnahmegenehmigung warten?
Die Antragsunterlagen sind vollständig, wie auf dem Formular aufgeführt, einzu-
reichen. Nach § 46 StVO ist ein ausgefüllter Antrag allein nicht ausreichend als
Grundlage zum kostenfreien Parken, in dieser Zeit ist ein Parkschein zu ziehen.
Der Außendienst des Ordnungsamtes ist allerdings über die Situation informiert und
zur Kulanz angehalten, wenn der entsprechende Antrag sichtbar im Fahrzeug ausliegt.
9. Wie sollen laut Ansicht des Bezirksamtes Gewerbetreibende, die in mehreren Parkzo-
nen ihr Gewerbe betreiben - wie beispielsweise Pflegedienste - bei notwendigen
Parkvorgängen außerhalb der Parkzone ihres Betriebssitzes verfahren?
Anträge von Pflegediensten sowie von Handwerkern sind tagesaktuell in der Bearbei-
tung. Die Bearbeitung wird vorgezogen und erfolgt schnellstmöglich. Die Bearbei-
tungszeit liegt hier aktuell bei 1-2 Wochen.