Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass die folgenden Maßnahmen für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen und deren jeweilige Sprache im Zusammenhang mit Arztbesuchen umgesetzt werden:
Videoformate und Informationsmaterialen
A. zu den Voraussetzungen einer Behandlung
B. zur Vorbereitung auf eine Behandlung
C. zur Durchführung einer Behandlung
D. zum Umgang mit medizinischem Personal
E. zur Privatsphäre bei Patienten im Warteraum
F. zu gesetzlichen Regelung nach Artikel 3 Absatz 2 GG
2. Breite Kommunikation und Verfügbarkeit der umgesetzten Maßnahmen an die Interessentengruppen, wie bspw.
A. Ärzte/medizinisches Personal
B. Integrationslotsen
C. Sozialberatungen
D. Flüchtlingsunterbringungen
E. ASOG-Unterkünfte
F. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
3. Schulungen der Flüchtlinge durch die Unterkunftsbetreiber/-mitarbeiter
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, folgende unterstützende Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit liegen, zu adressieren:
4. Aufklärung der zuständigen bezirklichen Stellen über die zu schaffenden Angebote seitens SenASGIVA.
5. Aufklärung der unter 2. genannten Interessentengruppen zu den das Bezirksamt über 3. hinaus Kontakte unterhält.