Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamtwird ersucht, an der Kreuzung Kastanienallee/Schönhauser Straße aus Westenkommend auf der Kastanienallee das VZ 209 (nur Rechtsabbiegen erlaubt) einzurichten sowie das VZ 209 (nur rechts abbiegen erlaubt) an der östlichen Ausfahrt aus der Mittelstraße zur B96a einzurichten.
Begründung:
In derKastanienallee zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße bilden sichVerkehrsstaus durch intensiven Verkehr. Dieser muss zwei Kreuzungen als untergeordneter Verkehr passieren. An der Kreuzung Kastanienallee/Diezgenstraße entstehen immer wieder gefährliche Situationen, genauso an der Kreuzung Kastanienallee/Schönhauser Straße. Ein Abfließen des Verkehrs nach rechts in die Schönhauser Straße und eine geordnete Verteilung über die Ampel Schönhauser Straße/Dietzgenstraße würde die Situation deutlich entspannen.
Des Weiteren würden Navigationssysteme den geänderten Verkehrsfluss erkennen und Nutzer derer gleich über die übergeordneten Straßen der Kategorie 2 führen. Das Rechtsabbiegegebot für die kurze Mittelstraße soll dazu dienen, Abkürzungen in Form von wenigen hundert Metern durch diese Straße zu vermeiden.