Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Pölnitzweg in Buch eine einheitliche Beschilderunghinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Begründung:
Der Pölnitzweg ist derzeit mit unterschiedlichenGeschwindigkeitsbegrenzungen ausgeschildert. Nicht nachvollziehbar ist, warum auf dem Pölnitzweg in Richtung Hobrechtsfelder Chaussee für ca. 200 Meter ein Tempolimit von 50 km/h angeordnet ist. Hingegen ist aus Richtung Hobrechtsfelder Chaussee kommend der gesamte Pölnitzweg mit einem Tempolimit von 30 km/h
ausgeschildert. Unter anderem dieser Umstand führt dazu, dass die auf dem Pölnitzweg gefahrene Geschwindigkeit nicht selten die zulässige Höchstgeschwindigkeit übersteigt und es so häufig zu gefährlichen Begegnungen zwischen den Kraftfahrzeugen und den zahlreichen Fußgängern, hier insbesondere auch Kindern auf dem Schulweg zum Ludwig-Hoffmann-Quartier, kommt.